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   BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62, 2 BvR 206/62, 2 BvR 219/62, 2 BvR 221/62   

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BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62, 2 BvR 206/62, 2 BvR 219/62, 2 BvR 221/62 (https://dejure.org/1964,18)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.1964 - 2 BvR 203/62, 2 BvR 206/62, 2 BvR 219/62, 2 BvR 221/62 (https://dejure.org/1964,18)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 1964 - 2 BvR 203/62, 2 BvR 206/62, 2 BvR 219/62, 2 BvR 221/62 (https://dejure.org/1964,18)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Vordienstzeiten

  • opinioiuris.de

    Vordienstzeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Anrechnung von Renten- auf Versorgungsbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 337
  • NJW 1964, 1785
  • MDR 1964, 903
  • DÖV 1966, 106
 
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Wird zitiert von ... (117)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62
    Zwar ist es, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, nicht die Aufgabe dieses Gerichts, die Urteile eines im Instanzenzug obersten Gerichts allgemein - auch insoweit es sich um die Auslegung einfachen Rechts handelt - nachzuprüfen (BVerfGE 2, 336 [339]; 3, 213 [220]; 4, 52 [58]; 7, 198 [207]; 11, 339 [349]).

    Wenn aber die fehlerhafte Auslegung einfachen Rechts im Urteil eines Instanzgerichts auf einer Grundrechtsverletzung beruht (BVerfGE 4, 52 [58]) oder wenn ein Beschwerdeführer behauptet, die Unrichtigkeit der Auslegung liege gerade darin, daß der Norm ein verfassungswidriger Sinn gegeben werde (BVerfGE 3, 213 [220]), so gehört die Entscheidung dieser Rechtsfrage im Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts.

  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62
    Zwar ist es, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, nicht die Aufgabe dieses Gerichts, die Urteile eines im Instanzenzug obersten Gerichts allgemein - auch insoweit es sich um die Auslegung einfachen Rechts handelt - nachzuprüfen (BVerfGE 2, 336 [339]; 3, 213 [220]; 4, 52 [58]; 7, 198 [207]; 11, 339 [349]).

    Wenn aber die fehlerhafte Auslegung einfachen Rechts im Urteil eines Instanzgerichts auf einer Grundrechtsverletzung beruht (BVerfGE 4, 52 [58]) oder wenn ein Beschwerdeführer behauptet, die Unrichtigkeit der Auslegung liege gerade darin, daß der Norm ein verfassungswidriger Sinn gegeben werde (BVerfGE 3, 213 [220]), so gehört die Entscheidung dieser Rechtsfrage im Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62
    Zwar ist es, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, nicht die Aufgabe dieses Gerichts, die Urteile eines im Instanzenzug obersten Gerichts allgemein - auch insoweit es sich um die Auslegung einfachen Rechts handelt - nachzuprüfen (BVerfGE 2, 336 [339]; 3, 213 [220]; 4, 52 [58]; 7, 198 [207]; 11, 339 [349]).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62
    Zwar ist es, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, nicht die Aufgabe dieses Gerichts, die Urteile eines im Instanzenzug obersten Gerichts allgemein - auch insoweit es sich um die Auslegung einfachen Rechts handelt - nachzuprüfen (BVerfGE 2, 336 [339]; 3, 213 [220]; 4, 52 [58]; 7, 198 [207]; 11, 339 [349]).
  • BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52

    Armenanwalt

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62
    Zwar ist es, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, nicht die Aufgabe dieses Gerichts, die Urteile eines im Instanzenzug obersten Gerichts allgemein - auch insoweit es sich um die Auslegung einfachen Rechts handelt - nachzuprüfen (BVerfGE 2, 336 [339]; 3, 213 [220]; 4, 52 [58]; 7, 198 [207]; 11, 339 [349]).
  • BVerwG, 14.02.1962 - VI C 60.61

    Berücksichtigung sämtlicher Vordienstzeiten im Rahmen der Festsetzung der

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62
    in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Oberwagenwerkmeisters a.D. ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1962 - VI C 103.60 - 2. des Telegrafenbetriebswarts a. D. ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1962 - VI C 60.61 - 3. des Postbetriebsassistenten a. D. ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1962 - VI C 30.61 - 4. der Witwe ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1962 - VI C 62.61.
  • BVerwG, 14.02.1962 - VI C 62.61

    Berücksichtigung sämtlicher Vordienstzeiten im Rahmen der Festsetzung der

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62
    in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Oberwagenwerkmeisters a.D. ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1962 - VI C 103.60 - 2. des Telegrafenbetriebswarts a. D. ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1962 - VI C 60.61 - 3. des Postbetriebsassistenten a. D. ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1962 - VI C 30.61 - 4. der Witwe ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1962 - VI C 62.61.
  • BVerwG, 14.02.1962 - VI C 103.60

    Einschränkung der Doppelversorgung von Beamten - Anrechnung von Dienstjahren als

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62
    in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Oberwagenwerkmeisters a.D. ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1962 - VI C 103.60 - 2. des Telegrafenbetriebswarts a. D. ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1962 - VI C 60.61 - 3. des Postbetriebsassistenten a. D. ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1962 - VI C 30.61 - 4. der Witwe ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1962 - VI C 62.61.
  • BVerwG, 14.02.1962 - VI C 30.61
    Auszug aus BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62
    in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Oberwagenwerkmeisters a.D. ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1962 - VI C 103.60 - 2. des Telegrafenbetriebswarts a. D. ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1962 - VI C 60.61 - 3. des Postbetriebsassistenten a. D. ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1962 - VI C 30.61 - 4. der Witwe ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ... - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1962 - VI C 62.61.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62
    Für den Bereich des Beamten- und Beamtenbesoldungsrecht stellt die Garantie der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums eine spezielle Konkretisierung der Sozialstaatsklausel dar; diese Grundsätze des Berufsbeamtentums sichern, daß die Besoldung und Versorgung der Beamten den Mindestanforderungen genügen, die sich aus dem Sozialstaatsprinzip der Verfassung ergeben (BVerfGE 8, 1 [16 f.]).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Das fordert die Wertentscheidung des Art. 5 Abs. 3 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, der es verbietet, Gruppen, die sich nach der Art des zu regelnden Lebensverhältnisses in verschiedener Lage befinden, ohne zureichenden Grund einer gleichen Regelung zu unterwerfen, insoweit also in einer das Gerechtigkeitsgefühl nicht befriedigenden Weise "Ungleiches gleich" zu behandeln (vgl. BVerfGE 17, 337 [354] ; 30, 292 [333]).
  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Dieser Vortrag impliziert die Behauptung, daß Art. 3 GG in der Person der Beschwerdeführer verletzt worden sei (vgl. BVerfGE 3, 213 [220 f.]; 17, 337 [346]).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Bei solchen Ansprüchen geht Art. 33 Abs. 5 GG als lex specialis Art. 14 GG vor (vgl. BVerfGE 3, 58 [153]; 8, 332 [360]; 16, 94 [114 f.]; 17, 337 [355]; 38, 1 [21]; 52, 303, [344 f.]).

    Bei einer solchen Entwicklung kann es dem Gesetzgeber durch hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums jedenfalls nicht von vornherein verwehrt sein, eine Regelung zu schaffen, die im Wege einer Anrechnung der Rente auf die Versorgungsbezüge diese Überversorgung rentenbeziehender Ruhestandsbeamter beseitigen und deren Versorgung an diejenige eines Nur-Beamten angleichen will und die, um dieses Ziel zu erreichen, - im Unterschied zu der dem Beschluß des Senats vom 21. April 1964 (BVerfGE 17, 337) zugrunde liegenden Rechtslage - unter bestimmten Voraussetzungen zu mehr als nur geringfügigen Kürzungen der Versorgungsbezüge führt und die Anrechnung auch des auf eigenen Beitragsleistungen des Versicherten beruhenden Rententeils vorsieht.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 17, 337 [350 f.]; 21, 329 [350]; 37, 167 [179]; 55, 207 [239]; 70, 69 [81]), an der der Senat festhält, ist die angemessene Alimentation unabhängig davon zu leisten, ob und inwieweit der Versorgungsempfänger in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln, wie insbesondere aufgrund privatrechtlicher Ansprüche oder aus privatem Vermögen, zu bestreiten.

    Daß die Versorgung der Beamten den sich daraus ergebenden Mindestanforderungen genügt, stellen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG sicher, die dem Sozialstaatsprinzip im Bereich des Beamtenversorgungsrechts seine besondere Konkretisierung und eigene Ausprägung verliehen haben (vgl. BVerfGE 17, 337 [355]) und die hier, wie unter C II dargelegt, gewahrt sind.

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